15. begrüßt die rechtliche Klärung der Bedingungen,
unter denen das Vergaberecht bei institutionalisierten öffentlich-privaten Partne
rschaften Anwendung findet, gerade angesichts der großen Bedeutung, die die Kommission ihnen in ihrer Mitteilung vom 19. November 2009 bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Förderung regenerativer Energiequellen und des nachhaltigen Verkehrs beimisst; weist darauf hin, dass die Richtlinien über ö
ffentliche Aufträge immer dann Anwe ...[+++]ndung finden, wenn ein Unternehmen mit einem noch so geringen privaten Anteil beauftragt werden soll; betont aber, dass sowohl die Kommission in ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2008 als auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Oktober 2009 (Rechtssache C-196/08) festgestellt haben, dass für die Beauftragung und Übertragung bestimmter Aufgaben an eine neu gegründete öffentlich-private Partnerschaft keine doppelte Ausschreibung notwendig ist; hebt jedoch hervor, dass folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Übertragung einer Konzession auf ein zuvor für diesen Zweck gegründetes gemischt öffentlich-privates Unternehmen ausschreibungsfrei möglich ist: