Im Einklang mit den Arbeiten des Forums für Finanzmarktstabilität und des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht B
ESCHLIESST der Rat, eine europäische Arbeitsgruppe einzusetzen, deren Aufgabe es sein wird, das Spektrum der politischen Maßnahmen, mit denen etwaige unerwünschte prozyklisc
he Auswirkungen des Finanzsystems abgefedert werden können, eingehender zu prüfen; HEBT HERVOR, dass das Funktionieren der grenzüberschreitenden Vorkehrungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität, wie sie in der im Juni 2008 von den Finanzministerien
...[+++], Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden der EU getroffenen Vereinbarung über die länderübergreifende Finanzmarktstabilität vorgesehen sind, sichergestellt werden muss;