In der Begründung heißt es diesbezüglich: « Im Kontext der heutigen Krise auf den Finanzmärkten ist es notwendig, gewisse Gesetzesbestimmungen durch ihre Auslegung zu verdeutlichen und das Arsenal der Mittel zu verstärken, die den Behörden zur Verfügung stehen, um Maßnahmen im Hinblick auf die Wahrung des Vertrauens
in das (nationale) Finanzsystem zu ergreifen. Daher wird vorgeschlagen, eine gesetzliche Grundlage vorzusehen, die den König ermächtigt, nach einer Stellungnahme
des Ausschusses für Finanzstabilität zusätzliche ...[+++]oder abweichende Maßnahmen zu gewissen, einschränkend aufgezählten Gesetzen zu ergreifen, um das Finanzsystem im Fall einer plötzlichen Krise auf den Finanzmärkten oder einer ernsthaften Bedrohung durch eine systemische Krise mit dem Ziel, deren Ausmaß oder Folgen zu begrenzen, zu schützen, nämlich eine Gefahr, die das gesamte Finanzsystem bedroht, wenn ein oder mehrere Kreditinstitute ihre Verpflichtungen gegenüber den anderen Einrichtungen nicht mehr erfüllen » (Parl. Dok., Kammer, 2008-2009, DOC 52-1470/001, S. 3).