Die Kommission stellte in ihr
er Entscheidung zur Einleitung des Prüfverfahrens vom 29. April 2009 die Frage, ob Nitrogénművek als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (10) (im Folgenden „Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien“) betrachtet werden könne, und wenn ja, ob das
Unternehmen auf dem Finanzmarkt zu denselben Bedingungen wie jenen, die ihm die ungarischen Behörden eingeräumt haben, Kapital hätte au
...[+++]fnehmen können.