(1a) „firmeneigenes Versicherungsunternehmen“ bezeichnet ein Versicherungsunternehmen, das entweder ei
nem Unternehmen der Finanzbranche, das weder ein Versicherungs- oder Rückversi
cherungsunternehmen noch eine Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, für die Titel III dieser Richtlinie gilt, ist, oder einem nicht der Finanzbranche angehörenden Unternehmen gehört und das ausschließlich Risiken des Unternehmens oder der Unternehmen, dem bzw. denen es gehört, oder Risiken der Gruppe, der das firmeneigene Versicherungs
...[+++]unternehmen angehört, versichert;