Was die restlichen 12 Rechtsakte auf der Liste des Parlaments betrifft, so wurde die Auffassung vertreten, dass sechs Rechtsakte bereits angepasst seien, ein Rechtsakt für eine Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle nicht in Frage komme, da er nicht dem Mitentscheidungsverfahren unterliege, ein Rechtsakt angenommen wurde, nachdem das neue Komitologie-Verfahren bereits angewendet werden konnte,
und vier Rechtsakte (nach Ansicht der Kommission) keine Bestimmungen enthielten, die unter das Regelungsverf
ahren mit Kontrolle fielen ...[+++].