Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD): Verstößt ein Mitgliedstaat gegen die Defizit- oder Schuldenobergrenze, so wird gegen diesen Mitgliedstaat ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet. Er unterliegt damit einer besonderen Überwachung (die in der Regel alle drei oder sechs Monate vorgenommen wird) und muss sein Defizit innerhalb einer festgesetzten Frist abbauen.
Buitensporigtekortprocedure (BTP): Lidstaten die het tekort of de schuld te hoog laten oplopen, worden onderworpen aan de buitensporigtekortprocedure (BTP).