Diesbezüglich müssen die flankierenden Maßnahmen vor allem fo
lgenden im Weißbuch festgelegten prioritären Zielen gerecht werden: a) besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Krediten; b) Förderung der Unternehmenskooperation; c) Verbesserung der Managementqualität. a) Die Kommission wird im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme weiterhin Pilotprojekte unterstützen, sofern sie auf die Einführung neuer Finanzinstrumente ausgerichter sind (z.B. im Bereich der Kreditgarantie und des Risikokapitals) oder dazu dienen, das Funktionieren der Finanzmärkte auf Gemeinschaftsebene zu verbessern (z.B. durch Förderung der Entwicklung
...[+++] an den Kapitalmärkten, um Beteiligungen an den KMU zu unterstützen). b) Die Europäische Union kann nunmehr ihre Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen um eine über die erste Phase der Partnersuche hinausgehende Unterstützung erweitern.