Der Ursprung von verarbeiteten Fischereierzeugnissen und insbesondere von Fischkonserven der Position SH 1604 wird normalerweise anhan
d hinreichend genau festgelegter Bedingungen bezüglich der Verarbeitung der Rohstoffe bestimmt, die in einer Liste im Anhang des Protokolls aufgeführt sin
d und durch die die Menge der verwendeten Rohstoffe, die nicht aus den begünstigten Staaten stammen, für die Bestimmung des Ursprungs der E
ndprodukte auf 15 % begrenzt wird. ...[+++]