Wird die Kündigung vom Angestellten ausgesprochen, werden die Kündigun
gsfristen wie folgt festgelegt: - fünfundvierzig Tage für Angestellte, die seit weniger als fün
f Jahren angestellt sind, - neunzig Tage für Angestellte, die seit fünf Jahren bis unter zehn Jahren angestellt sind, - hundertfünfunddreißig Tage für Angestellte, die seit mindestens zehn Jahren angestellt sind, - hundertachtzig Tage für Angestellte, die seit fünfzehn Jahren und mehr angestellt sind, insofern ihre jährliche Entlohnung 32.200 EUR übers
...[+++]teigt.