In einer Reihe von Fällen enthält das Verzeichnis der von der allgemeinen Verpflichtung ausgenommenen Erzeugnisse auch Produkte, die einzeln für den unmittelbaren Verzehr verkauft werden (z. B. Speiseeis), vollständige Fertigmahlzeiten, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen, konzentrierte oder dehydrierte Lebensmittel, denen vor dem Verzehr Wasse
r und/oder sonstige Zutaten beigefügt werden müssen, je Maßeinheit verkaufte Erzeugnisse und Sonderverkäufe zu herabgesetzten Preisen von Lebensmitteln, deren Minde
sthaltbarkeitsdatum fast erreicht ist. ...[+++]