Als ebenso positiv zu bewerten sind die Anregungen, die der EU-Verwaltung im Hinblick auf die Einräumung von Fehlern, die Abgabe von Entschuldigungen und die Suche nach befriedigenden Lösungen für die Beschwerde führenden Personen gegeben werden. So zeigt
beispielsweise das Vorgehen der EIB, die von ihrer Weigerung abgerückt ist, einem Antragsteller Zugang zu einem Prüfbericht zu gewähren und ihn Einsicht in weite Teile des Dokuments hat nehmen lassen (S. 77-78), wie ein geeigneter konstruktiver Ansatz aussehen kann, der tadelnswertes in vorbildliches Ver
...[+++]halten ummünzt, das als Modell für ähnlich gelagerte Fälle geeignet ist.