Beide Seiten einigten sich darauf, dass das Abkommen ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein sollte, d. h. dass die Drittstaatsangehörige betreffenden Bestimmungen vorzeit
ig in Kraft gesetzt würden, damit die Kommission ihren dritten Fortschrittsbericht im Herbst 2016 vorlegen kann. Ziel ist es, den Visaliberalisierungsprozess, d. h. die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum, bis Oktober 2016 zu vollenden, sofern di
e Anforderungen des Fahrplans bis dahin erfüllt s ...[+++]ind.