Artikel 20 Absatz 2 des Dekrets vom 2.
Juni 2006 über die externe Bewertung der erworbenen Kenntnisse des Pflichtunterrichts und des Abschlusszeugnisses des Gr
undschulunterrichts nach dem Primarschulunterricht (nachstehend: Dekret vom 2. Juni 2006) bestimmt, dass die
gemeinsame externe Prüfung den Kindern zugänglich ist, die nicht im sechsten Jahr des Grundschulunterrichts eingeschrieben waren und die am 31. Dezember des Jahres der
...[+++] Prüfung mindestens elf Jahre alt sind.