Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen
werden realisierte Gewinne, die im Jahresabschluss als verfügbare Rücklagen für Beitragsrückerstattung ausgewiesen
werden, in dem Maße nicht als Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten betrachtet, wie diese verfügbaren Rücklagen für Beitragsrückersta
ttung zur Abdeckung eventuell entstehender Verluste verwendet
werden können und in dem Maße, wie diese Mittel nicht an die Versicherungsnehmer und die Anspruc
...[+++]hsberechtigten ausgeschüttet wurden.