Falls es in Erwartung des Inkrafttretens eines Zusammenarbeitsabkommens im Sinne der vorerwähnten Entscheid
e des Gerichtshofes notwendig sein sollte, neue Verordnungsakte oder Verwaltungsakte mit individueller Tragweite zu erlassen, um die Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.
November 2008 « zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft » auf geeignete Weise auszuführen, obliegt es ge
...[+++]gebenenfalls dem Staatsrat, darüber zu urteilen, ob die Folgen eventuell für nichtig zu erklärender Verwaltungsakte aufrechtzuerhalten sind.