Im zweiten Fall, einem seltenen Fall beschleunigter Zusammenarbeit zwischen
den Regierungen auf europäischer Ebene, wurde ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, bekannt als das PNR-Abkommen (Übermittlung von Fluggastdatensätzen), das zahlreiche Schlupflöcher enthält. Dabei blieb man nicht nur einen ausreichenden Beweis für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen s
chuldig, sondern es wurde auch versäumt, von der amerikanischen Seite eine elementare Garantie verbindlicher Verpflichtungen einzuholen
...[+++], mit denen die sichere und legale Verwendung unserer Daten gewährleistet wird.