c) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richt
linie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003
über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen andere als die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Informationen, die f
ür die Entscheidung nach Artikel 8 dieser Richtlinie von Bedeutung sind und die erst zugänglich werden, nachdem die betroffene Öffentlichkeit nach Absatz 2 dieses Artikels i
...[+++]nformiert wurde.