Insofern sowie angesichts des Verfahrens für die Ernennung
eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofes, des hohen Stellenwerts, den die Stellungnahme des Parlaments in bezug auf die Entscheidung hat, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitglied
er des Europäischen Rechnungshofes zur reibungslosen Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen regelmäßige Kontakte zum Europäischen Parlament und seinen Mitgliedern unterhalten müssen, würde ich meine Bewerbung zurückziehen, wenn sich das Europäische Parlament gegen meine Ernennung
...[+++]zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofes aussprechen würde.