Darübe
r hinaus werden die Bürger darüber informiert, dass Petitionen, die beleidigende Äußerungen enthalten, oder Petitionen, denen es an inhaltlicher Relevanz fehlt, vom Ausschuss weder untersucht noch beantwortet werden. Schlussfolgerung kann daher nur sein, dass der Ausschuss weitere Anstrengungen unternehmen muss, um einerseits den Bürgern zu verdeutlichen, was die Einreichung
einer Petition beim Europäischen Parlament heißt, und andererseits um das Registrierungsverfahren innerhalb des Eu
...[+++]ropäischen Parlaments zu verbessern.