Es wurde auch auf die isolierte Stellung vo
n Belgien innerhalb Europas verwiesen, da die Rechtsvorschriften « es der Frau
nicht erlauben, dem Kind ihren Namen zu übertragen auf die eine oder andere Weise, die in den Nachbarländern vorgesehen ist » (ebenda): « E
ines der Hauptziele dieser Reform besteht darin, den Frauen die Möglichkeit zu gewährleisten, dem Kind ihren Namen zu übertragen, da diese Möglichkeit bisher durch das Gesetz
...[+++] begrenzt wird.