Am 11. Oktober 2012 stellte da
s Gericht in seinem Urteil in der Rechtssache T-556/10 („EuG-Urteil“) fest, dass durch die Nichtberücksichtigung der Zahl, die sich aus der Änderung von Zeile 74 der Einkommensteuererklärung des betroffenen Unternehmens für das Steuerjahr 2008 ergab, durch Kommission und Rat und den daraus resultierenden Fehler die Rechtmäßigkeit des Artikels 1 der angefochtenen Verordnung beeinträchtigt wurde, soweit der v
om Rat festgesetzte endgültige Ausgleichszoll den Zoll übersteigt, der ohne den Fehler anwendbar ge
...[+++]wesen wäre.