10. ist der Auffassung, dass der Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern, aus denen die Zuwanderung erfolgt, für die externe Dimension der künftigen gemeinsamen Zuwanderun
gspolitik der Union maßgebend sein muss und dass in diesem Sinne die Steuerung der Migrationsströme und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Herkunftsländer Gegenstand eines ständigen Dialogs und einer ständigen Konzertierung zwischen den Institutionen und den Mitgliedstaaten der Union und den Herkunftsländern
sein sollten, wobei diese partnerschaftliche Zusammenarbeit nach Weltregionen erfolgen sol
...[+++]lte;