Die neuen Personengruppen, auf die das geänderte
Abkommen Anwendung findet, umfassen Vertreter zivilgesellschaftlicher
Organisationen, die regelmäßig zu Kursen und Konferenzen in die Mitgliedstaaten einreisen, Personen, die an grenzübergreifenden, von der EU finanzierten Kooperationsprogrammen teilnehmen, Studenten und Postgraduierte, Vertreter von Religionsgemeinschaften, Personen, die aus beruflichen Gründen an Konferenzen oder Seminaren teilnehmen, die im Hoheitsgebiet der EU organisiert werden, sowie Personen, die zwecks medizinis
...[+++]cher Behandlungen regelmäßig in die EU einreisen müssen und die Personen, die sie begleiten.