In der freien Natur gesam
melte Pflanzen, die nicht mit Erzeugnissen behandelt wurden, die beim ökologischen Landb
au nicht zugelassen sind, sollten als Erzeugnisse des ökologischen Landbaus angesehen we
rden, sofern sie in Gebieten und von Personen gesammelt worden sind, die dem Kontrollverfahren gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 unterliegen. Die Anhänge I und III sol
lten daher geändert ...[+++]werden.