Eine Abänderung wird als wesentlich betrachtet, wenn: 1° sie für eine geografische Angabe oder eine Ursprungsbezeichnung: a) die wesentlichen Eigenschaften des Erzeugnisse
s betrifft; b) den Zusammenhang beeinträchtigt; c) eine Änderung der Bezeichnung oder eines Teils der Bezeichnung des Erzeugnisses mit sich bringt; d) das bestimmte geografische Gebiet beeinträchtigt; e) eine oder mehrere zusätzliche Einschränkungen zur Folge hat, was die Vermarktung des Erzeugnisses oder seiner Rohstoffe betrifft; 2° sie für eine garantiert traditionelle Spezialität: a) die wesentlichen Eigenschaften des Erzeugnisses betrifft; b) zu einer wesent
lichen Änd ...[+++]erung der Erzeugungsmethode führt; c) eine Änderung der Bezeichnung oder eines Teils der Bezeichnung des Erzeugnisses mit sich bringt.