(2) Durch die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Benutzung geschützter Muster zur Repara
tur eines komplexen Erzeugnisses zwecks Wiederherste
llung von dessen ursprünglicher Erscheinungsform in den Fällen, in denen das Erzeugnis, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es benutzt wird, Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist, von dessen Erscheinungsbild das Muster abhängig ist, wird die Vollendung und das Funktionieren des Binnenmarktes für Erzeugnisse, die Geschmacksmuster enthalten, unmittelbar beeinträchtigt
...[+++].