Was die übrigen Begriffe betrifft, so ist der Rat bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass
die Länder, die sie bereits verwenden, an diesen Begriffen festhalten, allerdings unter der ausdrücklichen Bedingung
, dass diese Länder einen Auflagenkatalog mit Erzeuger-, Herstellungs- und Vermarktungsregeln, die den in der Europäischen Union geltenden Regeln entsprechen, beachten, damit so die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb gewahrt werden und eine
...[+++]sachgerechte Unterrichtung der Verbraucher sichergestellt wird.