Wenn das Sollwertsignal die ständige Einspeisekapazität unt
erschreitet und der Erzeuger dieses Sollwertsignal einhält, wird das Wirkenergievolumen, das Anlass zu einer Ausgleichszahlung gibt, auf der Grundlage des kleinsten positiven Werts berechnet zwischen der eingeschätzten potentiellen Stromerzeugung minus die Erzeugung, die dem ersten verfügbaren Betriebspunkt, der das Sollwertsignal einhält, entspricht, einerseits, und der Erzeugung, die der ständigen Einspeisekapazität nach dem Anschlussvertrag entspricht, minus die Erzeugung, die dem ersten verfügbaren Betriebspunkt, der das Sollwertsignal e
inhält, entspricht, ...[+++]andererseits.