Die Kommission hat überdies in zwei Fällen beschlossen, sich an den Gerichtsho
f zu wenden: In dem einen Fall geht es um eine spanische Bestimmung, wonach Gebietsfremde,
die ein Grundstück erwerben wollen, einen spanischen
Notar einschalten müssen. Der zweite Fall betrifft Belgien, wo ausländische Unternehmen des Bau- und metallverarbeitenden Gewerbes Sozialversicherungsbeiträge entrichte
n müssen ...[+++], wenn sie Arbeitnehmer nach Belgien entsenden.