Spanien hat am 25. November 1992 ein neues Gesetz über die Hafen und die Handelsmarine veröffentlicht, mit dem ein Spezialregister für Schiffe und Reedereien geschaffen wird, das zunächst nur Schiffen offenstehen soll, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Die durchschnittliche Tonnage der im Kabotageverkehr eingesetzten spanischen Flotte ist im Vergleich zu derjenigen konkurrierender Flotten aus anderen Mitgliedstaaten gering, womit diese Kostenvorteile besitzen. Für die Anpassung der Betriebskosten spanischer Schiffe, die in spanischen Gewässern verkehren, bedarf es jedoch einer geiwssen Zeit, da dies eine weitere Überprüfung der geltenden Übereinkünfte und Regelungen voraussetzt. Aus diesen
Gründen kann der zu ...[+++]erwartende Wettbewerb von Schiffen, die in Spezialregistern anderer Mitgliedstaaten registriert sind, die Existenz spanischer Betreiber auf dem Kabotagemarkt ernstlich bedrohen.