Der Gerichtshof führt in diesem Zusamme
nhang aus, dass die Erteilung einer Befreiung nicht bedeutet, dass der Arbeitslose von der Verpflichtung befreit wäre, dem Arbeitsa
mt zur Verfügung zu stehen, da er auch dann, wenn er von der Verpflichtung, sich als Arbeitsuchender registrieren zu lassen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen, befreit ist, stets diesem Amt zum Zweck der Kontrolle seiner beruflichen und familiären Situation z
ur Verfügung stehen muss ...[+++].