Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungskonto als Teil eines Pakets in Kombination mit ei
nem anderen Produkt oder einem anderen Dienst, das bzw. der nicht Bestandteil der eigentlichen Zahlungskontodienstleistung ist, anbietet, den Verbraucher darüber aufklärt, ob es auch möglich ist, das Zahlungskonto separat zu erwerben, und, falls ja, gesondert Auskunft über die
Kosten und Entgelte erteilt, die jeweils für die übrigen im Paket enthaltenen Produkte und Dienste an
fallen, di ...[+++]e separat erworben werden können.