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llerdings sind wir aus verschiedenen Gründen gegenwärtig noch recht weit von einem derart
igen Ziel entfernt: Erstens, weil keine europäische Gesetzgebung existiert, die sich mit der Frage der Gerichtsbarkeit befasst, die in die Zuständigkeit von Eurojust fällt, und zweitens, weil die Mitgliedstaaten sich wenig bere
it zeigen, auch nur einige ihrer Ermittlungsbefugnisse auf eine europäische Behörde zu übertragen
...[+++].