(3) Um den Haushaltszwängen der Mit
gliedstaaten in der ersten Phase des Programmplanungszeitraums Rechnung zu tragen, und unter Berücksichtigung der dringenden Notwendigkeit, der Jugendarbeitslosigkeit zu begegnen und auf die besonderen Merkmale der Beschäftigungsinitiative für junge M
enschen einzugehen, sollten Bestimmungen niedergelegt werden, welche die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ergänzen, damit der erste Vorschussbetrag für durch diese Initiative geförderte operationelle Programme im Ja
...[+++]hr 2015 erhöht wird.