(4) Um zu gewährleisten, d
ass der zusätzliche erste Vorschussbetrag für die unmittelbare Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verwendet wird, sollte dieser Betrag der Kommission zurückers
tattet werden, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung der Beitrag der Union aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den bei der Kommission eingere
ichten Anträgen auf Zwischenzahlung keine angemessene H ...[+++]öhe erreicht.