Wenn es sich angesichts der von den EU-Ländern weitergeleiteten Informationen als erforderlich erweist, können Europol und die EBDD einen gemeinsamen Bericht vorlegen, der u. a. Angaben über die Beteiligung der organisierten K
riminalität an der Herstellung der neuen psychoaktiven Substanz und dem Handel damit, erste Hinweise auf die mit der
neuen psychoaktiven Substanz verbundenen Risiken, einschließlich der gesundheitlichen und sozialen Risiken, sowie Angaben über die Eigenschaften der Konsumenten, das Datum der Meldung der
neuen psychoaktiven Substanz an die EBDD oder an Eu
...[+++]ropol usw. enthält.