B. in der Überzeugung, dass die Diskussion über die Zukunft der Altersversorgung in der Europäischen Union nicht auf die Finanzierbarkeit und Übertragbarkeit von erworbenen Ansprüchen beschränkt werden darf und daher eine umfassende Diskussion über die Zukunft der Altersversorgungssysteme in der Europäischen Union dringend geboten ist, wobei vom sozialen Auftrag der Altersversorgungssysteme ausgegangen wird; in der Auffassu
ng jedoch, dass die erschwerte Durchsetzung nationaler steuerrechtlicher Vorschriften im Binnenmarkt keineswegs die Abschottung der nationalen Märkte der betrieblichen Altersversorgung rechtfertigt; in der Erwägung,
...[+++] dass die Einhaltung der nationalen Steuerbestimmungen, auf die die Mitgliedstaaten zu Recht großen Wert legen, bei der grenzüberschreitenden Altersversorgung mit der Öffnung des Marktes im Sektor der zweiten Säule in Einklang gebracht werden sollte,