(4g) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die EBA, an der alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt beteiligt sind, mit dem Ziel geschaffen wurde, das einheitliche Regelwerk zu entwickeln, zu dessen einheitlicher Anwendung beizutragen und die Kohärenz der Aufsichtspraktiken in der Union zu verbessern, un
d in Anbetracht der Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit einer führenden Rolle der EZB,
sollte die EBA mit geeigneten Instrumenten ausgestattet werden, die es ihr erlauben, die ihr übertragenen Aufgaben in Bezug auf d
...[+++]ie Integrität des Binnenmarkts wirksam zu erfüllen.