Insofern sowie angesichts des
Verfahrens für die Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Rechnungshofes, des hohen Stellenwerts, den die Stellungnahme des Parlaments in bezug auf die Entscheidung hat, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes zur reibungslosen Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen regelmäßige Kontakte zum Europäischen Parlament und seinen Mitgliedern
unterhalten müssen, würde ich meine Bewerbung zurückziehen, wenn sich das Europäische Parlament gegen meine Ernennung
...[+++]zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofes aussprechen würde.