Der Verfasser der Stellungnahme teilt die Auffassung der Kommission und befürwortet
die Anwendung eines ermäßigten Verbrauchsteuersatzes, der unter dem Mindestsatz liegen kann,
jedoch den normalen Verbrauchsteuersatz in Portugal nicht um mehr als 50% unterschreiten darf, auf Bier, das in der autonomen Region Madeira von unabhängigen Brauereien gebraut wird, deren Jahresproduktion 300.000 hl nicht übersteigt. Auf die über 200.000 hl liegende Produktion soll der ermäß
igte Steuersatz nur angewandt ...[+++] werden, wenn das Bier auf Madeira selbst konsumiert wird.