Aus den vorstehenden Gründen und in Ermangelung statisti
scher Daten, anhand deren sich die Ausfuhrmengen und -preise im UZ auf Unter
nehmensebene hätten ermitteln lassen, mussten die Feststellungen zur mutmaßlichen Umgehung nach Artikel 18 der Grundverordnung auf der Grundlage der verfügbar
en Fakten getroffen werden, insbesondere der Belege, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermittelt wurden, und de
...[+++]r ungeprüften, teilweisen Beantwortung des Fragebogens durch Xiamen.