Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein hinreichend bestimmter Rechtsbegriff, der keiner weiteren erläuternden Begriffe bedarf, die zur einer weiteren Unbestimmtheit dieses Rechtsbegriffs führen.
Bedreiging van de openbare veiligheid en de openbare orde is als rechtsbegrip voldoende duidelijk geformuleerd.