Zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots handelt es sich darum, von de
n Submittenten eine Erklärung zu verlangen, in der die sie auf Ehrenwort bestätigen, dass sie sich nicht in einer der Lagen befinden, die in den Ausschliessungsgründen erwähnt sind, die in Artikeln 17 (Bauarbeiten, 43 (Lieferungen) oder 69 (Dienstleistung
en) des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 oder in Artikeln 17 (Bauarbeiten, 39 (Lieferungen) oder 60 (Dienstleistungen) des Königlichen Erlasses
vom 10. Januar 1996 vorgesehen ...[+++] sind. Diese Erklärung wird anstelle der zum Nachweis ihrer Lage gewöhnlich verlangten Unterlagen erfordert, d.h.: