Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass für bestimmte von
den Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf prioritäre Schädlinge, Finanzhilfen der Union gewährt werden können; dies schließt auch Entschädigungen für Unternehmer für den Wert von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen ein, die aufgrund von Tilgungs
maßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung vernichtet werden; ebenso ist dies für die Durchführung erweiterter Biosicherheits
maßnahmen angebracht, die für die Prävention, Erkennung und Kontrolle von prioritären Schädlingen auf d
...[+++]er Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe unentbehrlich sind.