Innerhalb
dieses Rahmens kann unterschieden werden zwischen kollektiv abgegebenen, förmlichen Ratschlägen, die von Ausschüssen oder Beratergruppen formuliert
werden, die ihr Mandat von politischen Entscheidungsträgern erhalten und von diesen eingesetzt
werden, und erwünschten oder unerwünschten
Stellungnahmen oder Ergebnissen, etwa wissenschaftlichen Informationen, die von Einzelpersonen oder Organisationen außerhalb eines förmlichen Verfahrens vorgelegt
werden ...[+++]. Derartige Stellungnahmen können jedoch nichtsdestoweniger für die Schlussfolgerungen von Beratungs-gruppen hilfreich sein.