Der von der Kommission am 2. Juli 2001 übermittelte Vorschlag
ist im Kontext der neuen rechtlichen und politischen Sachlage zu sehen, die durch die Einführung der Unionsbürgerschaft geschaffen wurde: Die Freizügigkeit der Unionsbürger zwischen
den Mitgliedstaaten sollte unter Bedingungen stattfinden, die denjenigen vergleichbar sind, die für die Bürger eines Mitgliedstaats gelten, die s
ich innerhalb ihres eigenen Landes bewegen oder ...[+++] ihren Wohnort wechseln.