In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung daran erinnert, dass die Eintragung der entlang der chaussée de Liège gelegenen Wohngebäude in das gemischt
e Gewerbegebiet das Ergebnis einer Alternative ist, die durch den Urheber der Umweltverträglichkeitsprüfung geprüf
t und vorgeschlagen wurde, und die unter anderem ermöglicht, den Zugang zum Gebiet ausschliesslich über die chaussée de Liège sicherzustellen, womit ermöglicht wird, der Besorgnis d
er Beschwerdeführer ...[+++]bezüglich des Verkehrsaufkommens entgegenzukommen;