Die meisten Mitgliedstaaten aber haben Vorschriften übermittelt, die gewährleisten, dass ein Speicherbetreiber CO2-Ströme nur dann annehmen und injizie
ren darf, wenn eine Analyse der Zusammensetzung der Ströme und eine Risikobewe
rtung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurden. Was die Verfahren zur Überwac
hung der Einhaltung dieser Vorschriften anbelangt, so schreiben einige Mitgliedstaaten den Betreibern eine regelmäßige Berichte
...[+++]rstattung über die Zusammensetzung des CO2-Stroms vor (z. B. mindestens einmal pro Monat in Estland oder einmal alle sechs Monate in Deutschland).