Die Kommission beabsichtigt, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustel
len, dass diese und andere künftige Entwicklungen des EWRS sich von Anfang an auf das Konzept des eingebauten Datenschutzes (30) stützen, und dass
die Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Zweckbeschränkung und Datenminimierung gebüh
rend berücksichtigt werden, wenn entschieden wird, welche Informationen im Rahmen des EWRS ausgeta
...[+++]uscht werden können, mit wem und unter welchen Bedingungen.